FAQ
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Wie erfahren wir von den neuesten Änderungen der Vorschriften?
Wir informieren regelmäßig alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie unsere Kunden sind oder nicht, über Änderungen der Sozialvorschriften in verschiedenen Ländern. Sie müssen sich nur hier anmelden.
Können wir die Fahrer selbst melden?
Natürlich können Transportunternehmen die Entsendung ihrer Fahrer selbst melden. Es ist wichtig, dass die eingereichten Meldungen den Vorschriften des Landes entsprechen, in dem die Meldung erfolgt.
Was ist der Vorteil einer Zusammenarbeit mit EXPO?
Unser Expertenteam ist spezialisiert auf Sozialvorschriften im Transportsektor. Wir verfolgen regelmäßig Änderungen des Mindestlohns und der Vorschriften und haben umfangreiche Erfahrung in der Kommunikation mit den Kontrollbehörden. Mit uns arbeiten Sie sicher.
Bieten Sie eine kostenlose Probezeit für die Zusammenarbeit an?
Kostenlose Beratung ist immer verfügbar. Unsere Vertretungsdienste werden kommerziell von Unternehmen aus 11 europäischen Ländern genutzt. Im ersten Jahr der Zusammenarbeit können wir Ihnen einen Einführungspreis anbieten.
Wie viel kostet der Vertretungsservice von EXPO?
Der Preis unseres Services hängt von der Anzahl der Fahrer ab, die Sie in ein Land entsenden, in dem Sozialvorschriften im Transportsektor gelten. Für genauere Informationen senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage. Unsere Preise sind niedriger als die der Konkurrenz und der Service ist auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Wie lange dauert es, einen Fahrer zu melden?
Unser Team meldet den Fahrer den zuständigen Behörden sofort nach Erhalt Ihrer Anfrage. Zuvor überprüfen wir alle Daten (Sozialversicherungsnummern, ob das angegebene Gehalt dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum entspricht, usw.). Nur so können wir garantieren, dass Sie keine hohen Strafen riskieren.
Wie hoch sind die Strafen, wenn wir die Fahrer nicht melden?
Wenn Sie verpflichtet sind, die Entsendung der Fahrer zu melden und dies nicht tun, liegen die Strafen je nach Land zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
Hat EXPO Personal in allen Ländern?
Glauben Sie es oder nicht – ja, wir haben Personal in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Ob durch glückliche Umstände oder nicht – wir arbeiten global, aber handeln lokal. Lernen Sie unser Team kennen.
Fragen aus der Praxis und Use Cases
Österreich: Anwendung der Sozialvorschriften auf Drittländer
Wir sind ein Transportunternehmen mit Sitz in BiH und sind nicht verpflichtet, die Entsendung von Fahrern nach Österreich zu melden. Bedeutet das, dass die österreichischen Sozialvorschriften nicht für uns gelten? Nein, alle Transportunternehmen sind verpflichtet, die Sozialvorschriften in Österreich einzuhalten. Obwohl die Meldepflicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU gilt, müssen alle Fahrer einen Nachweis mitführen, dass der Arbeitgeber das Gehalt gemäß dem geltenden Kollektivvertrag zahlt.
Frankreich: Nutzung der Ruhezeiten in der Fahrerkabine
Wir sind ein Unternehmen, das Transporte mit Fahrzeugen bis zu 3 Tonnen durchführt. Müssen unsere Fahrer die Regel befolgen, dass sie während der Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs schlafen müssen, wenn sie in Frankreich unterwegs sind? Die Regelung zur Nutzung der wöchentlichen Ruhezeit gilt für alle Berufskraftfahrer. Laut EU-Vorschriften ist das Übernachten in der Fahrerkabine während der regulären wöchentlichen Ruhezeit (“45”) verboten und gilt auch für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Deutschland: Anforderung zur Kontrolle
Wir haben eine Anforderung der deutschen Zollbehörde (ZOLL) zur Kontrolle der Anwendung des Mindestlohngesetzes in Deutschland (MiLoG) erhalten. Sind wir verpflichtet, die angeforderten Unterlagen einzureichen, und welche Konsequenzen drohen, wenn wir dies nicht tun? Sie sind verpflichtet, der Aufforderung der Kontrollbehörde nachzukommen und die angeforderten Unterlagen einzureichen. Andernfalls wird die Behörde ein Strafverfahren gegen die verantwortliche Person einleiten und das Unternehmen mit einer Geldstrafe belegen. Die Strafe liegt zwischen 6.000 und 30.000 €.
Niederlande/Dänemark: Anwendung der Sozialvorschriften
Unsere Partner aus Slowenien haben uns EXPO als zuverlässigen Partner empfohlen. Neben Frankreich, Deutschland und Österreich, haben Sie auch Vertretungen in den Niederlanden und Dänemark, und müssen wir unsere Fahrer in diesen Ländern melden? Die Meldepflicht für Fahrer hängt davon ab, in welchem Land der Sitz des Transportunternehmens liegt. Die Anwendung der Sozialvorschriften, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns, gilt für alle Transportunternehmen. EXPO hat eigenes Personal in den Niederlanden und einen Vertreter in Dänemark.
Serbien: Berechnung des Mindestlohns
Unsere Fahrer haben überdurchschnittliche Gehälter, aber das Bruttogehalt ist niedriger als der gesetzliche Mindestlohn in den meisten Ländern, in die wir fahren. Können die Tagesgelder als gezahltes Gehalt gerechnet werden? Ein Teil der gezahlten Tagesgelder kann nach Abzug der normierten Kosten für Verpflegung während der Reise als Zuschlag zum Grundgehalt angesehen werden. Voraussetzung ist, dass die normierten Verpflegungskosten im Sitzland vorgeschrieben sind und dass die Behandlung der Beträge bis zum vollen Tagegeld durch interne Vorschriften des Unternehmens oder den Arbeitsvertrag geregelt ist. Für weitere Informationen und Beratung wenden Sie sich an unser Team.
Österreich: Strafe wegen Zwischenladung aus Deutschland
Wir führen Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen durch, die gemäß CEMT liberalisiert sind. Die österreichischen Behörden haben uns wegen einer Zwischenladung auf dem Weg von Deutschland nach Serbien, die wir nach Österreich geliefert haben, bestraft. Wir halten dies für einen Verstoß gegen die Rechte nach CEMT, haben wir recht? Nein, Sie haben kein Recht. Die österreichische Seite besteht darauf, dass für kleine Fahrzeuge, für die keine CEMT-Genehmigung für bilaterale Transporte erforderlich ist, nur die Regeln gelten, die für Transporte mit großen Fahrzeugen mit CEMT-Genehmigung gelten. Die Liberalisierung durch CEMT bedeutet nicht, dass Kabotage innerhalb der EU erlaubt ist.
Deutschland: Beschlagnahme des Frachtgeldes
Aufgrund minimaler Abweichungen der Abmessungen hat die deutsche Behörde angekündigt, einen Betrag zu beschlagnahmen, der um ein Vielfaches höher ist als das, was wir für die beanstandete Fahrt erhalten haben, und sie haben uns weder die tatsächlichen Kosten (Kraftstoff, Mautgebühren, Fahrergehalt) anerkannt. Dem Fahrer wurde vor Ort eine Geldstrafe auferlegt. Wie sollen wir vorgehen? Die deutsche Behörde nutzt in Ihrem Fall die Möglichkeit, Gewinne, die durch rechtswidrige Handlungen erzielt wurden, gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu beschlagnahmen. Die Anfechtung dieser Strafmaßnahme auf dem Rechtsweg ist aussichtslos, da die deutschen Gerichte in der Regel zugunsten der Behörde entscheiden. Unser Team hat in über 100 ähnlichen Fällen eine Reduzierung des Betrags erreicht.
Deutschland: Bußgeldbescheid ohne Möglichkeit der Anfechtung
Kürzlich haben wir einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den wir keinen Einspruch einlegen können, da die Frist bereits abgelaufen ist. Wie sollen wir vorgehen? Einige Ordnungswidrigkeitsbehörden in Deutschland und Österreich stellen ausländischen juristischen und natürlichen Personen Bescheide per „öffentlicher Zustellung“ zu, also durch Aushang an der Bekanntmachungstafel. Nach Ablauf der Frist für den Einspruch oder die Beschwerde wird der Bescheid rechtskräftig. Solche Situationen können Sie nur vermeiden, wenn Sie in Deutschland einen Vertreter haben, der zur Annahme von Dokumenten befugt ist und den die Fahrer bei einer Kontrolle benennen.
Faire Preise und Konditionen für alle Services
Wir bieten umfassenden Service für die Meldung und Vertretung Ihrer Fahrer. Mit unserem Expertenwissen und digitaler Unterstützung gewährleisten wir die Einhaltung aller Sozialvorschriften und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden für Sie.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam erfolgreich sein.