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Übersicht der wichtigsten Sozialvorschriften

Die wichtigsten Bestimmungen an einem Ort:

  • Verpflichtung und Art der Anmeldung
  • Gültigkeit der Anmeldungen
  • Aktuelle Beträge des Mindestlohns

 

Die Anwendung der Sozialvorschriften im Transportsektor wird von Jahr zu Jahr immer komplizierter:
  • Transportunternehmen haben oft keine genauen Antworten auf zahlreiche Fragen.
  • Ist die Anmeldung des Fahrers in jedem Land obligatorisch?
  • Wie und wo meldet man die Entsendung des Fahrers an?
  • Welche Unterlagen muss der Fahrer bei sich haben?

Die sozialen Vorschriften sind selten auf eine zugängliche und verständliche Weise erklärt. Alle Informationen sind meistens nur in einer Fremdsprache verfügbar. Trotzdem haben ausländische Kontrollbehörden kein Verständnis für das Unwissen über die Vorschriften.

Transportunternehmen erfahren von Änderungen der Vorschriften meist erst bei einer Kontrolle im Ausland.

Pflicht zur Meldung entsandter Fahrer

Transportunternehmen mit Sitz in der EU

 

Seit dem 2. Februar 2022 gelten die Bestimmungen des EU-Mobilitätspakets gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1057, die sich auf die Entsendung von Fahrern in andere EU-Mitgliedstaaten beziehen. Die Entsendung von Fahrern muss nun über das Binnenmarkt-Informationssystem – IMI – gemeldet werden. Bilaterale und Transitverkehre sind nicht meldepflichtig, die Meldepflichten erstrecken sich auf Kabotage und sog. internationale Transporte. Die Meldung der Fahrer muss für jedes EU-Land erfolgen, in dem Kabotage oder internationaler Transport durchgeführt wird. Meldung der Fahrer, Änderung der Daten in den Meldungen; Versenden von Kontrollanforderungen durch die Kontrollbehörden, Austausch von Dokumenten und Verfolgung des Status der Kontrollanforderungen erfolgen über die IMI-Plattform.

Transportunternehmen aus Drittländern

 

Für Transportunternehmen aus Drittländern (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Türkei, Moldawien, Ukraine, Belarus, Russische Föderation) gelten Regeln und Verpflichtungen nach nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten, die Meldepflichten für entsandte Fahrer der Unternehmen aus Drittländern ohnehin hatten oder inzwischen eingeführt haben. Unternehmen aus diesen Ländern sind verpflichtet, entsandte Fahrer über die nationalen Plattformen zu melden (Deutschland, Frankreich, Polen, Belgien). In Österreich und Tschechien besteht die Pflicht, vorgeschriebene Unterlagen mitzuführen. In Frankreich besteht zudem die Pflicht, einen Vertreter zu bestellen. In Polen wird die Ernennung eines Vertreter empfohlen.

Detailansicht relevanter Vorschriften

Unternehmen mit Sitz in der EU

Europäische Union

Name des Gesetzes:

  • EU-Mobilitätspaket – gemäß Richtlinie (EU) 2020/1057

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 02.02.2022

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Alle in den EU-Mitgliedstaaten registrierten Unternehmen

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Binnenmarkt-Informationssystem – IMI.

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate
Unternehmen aus Drittländern

Deutschland

Name des Gesetzes:

  • MiLoG – Mindestlohngesetz

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.01.2015

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Deutschland:

  • Nicht erforderlich

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_germany}

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Portal der Bundeszollverwaltung

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate

Frankreich

Name des Gesetzes:

  • loi Macron – Gesetz für gleiche wirtschaftliche Chancen

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.07.2016

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Frankreich:

  • Erforderlich

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_france}

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Portal des französischen Arbeitsministeriums

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate

Österreich

Name des Gesetzes:

  • LSD-BG – Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.01.2011

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte

Unternehmen aus:

  • Gilt für alle Transportunternehmen, unabhängig vom Herkunftsland

Vertreter in Österreich:

  • Obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_austria}

Meldung:

  • Obligatorischer Besitz der entsprechenden Dokumentation oder einer Karte mit Daten über den Fahrer und das Unternehmen gemäß den österreichischen Vorschriften

Gültigkeit der Meldung:

  • 12 Monate

     

Polen

Name des Gesetzes:

  • Entsendegesetz im Straßengüterverkehr

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 19.08.2023

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage

  • Internationale Transporte

  • Bilaterale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Polen:

  • empfohlen, nicht obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_austria}

Meldung:

  • Die Entsendung muss im Voraus mittels Informationssystems des Nationalen Arbeitsinspektorates deklariert werden. Die Fahrer sind verpflichtet, die Entsendebescheinigung des Arbeitgebers, unterschrieben vom Arbeitgeber und vom Fahrer, mitzuführen.

Gültigkeit der Meldung:

  • Für die Zeit zwischen Einreise in das polnische Staatsgebiet und Ausreise, ungeachtet dessen, welcher Transportvorgang geplant ist (Abladen, Verladen).

     

Belgien

Name des Gesetzes:

  • Verordnung der Föderalen öffentlichen Dienstes, Arbeit und soziale Konzertierung gemäß Verordnung (Eu) 2020/1057

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit 2024

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage

  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Belgien:

  • nicht obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_austria}

Meldung:

  • Die Entsendung muss im Voraus mittels Informations- und Serviceportals

Gültigkeit der Meldung:

  • Für die Zeit zwischen Einreise in das belgische Staatsgebiet und Ausreise, ungeachtet dessen, welcher Transportvorgang geplant ist (Abladen, Verladen).

Detailansicht relevanter Vorschriften

Unternehmen mit Sitz in der EU
EU
Unternehmen aus Drittländern
NON-EU
Unternehmen mit Sitz in der EU

Europäische Union

Name des Gesetzes:

  • EU-Mobilitätspaket – gemäß Richtlinie (EU) 2020/1057

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 02.02.2022

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Alle in den EU-Mitgliedstaaten registrierten Unternehmen

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Binnenmarkt-Informationssystem – IMI.

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate
Unternehmen aus Drittländern

Deutschland

Name des Gesetzes:

  • MiLoG – Mindestlohngesetz

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.01.2015

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Deutschland:

  • Nicht erforderlich

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_germany}

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Portal der Bundeszollverwaltung

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate

Frankreich

Name des Gesetzes:

  • loi Macron – Gesetz für gleiche wirtschaftliche Chancen

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.07.2016

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte
  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Frankreich:

  • Erforderlich

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_france}

Meldung:

  • Vor der Entsendung von Fahrern über das Portal des französischen Arbeitsministeriums

Gültigkeit der Meldung:

  • 6 Monate

Österreich

Name des Gesetzes:

  • LSD-BG – Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 01.01.2011

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Bilaterale Transporte

Unternehmen aus:

  • Gilt für alle Transportunternehmen, unabhängig vom Herkunftsland

Vertreter in Österreich:

  • Obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_austria}

Meldung:

  • Obligatorischer Besitz der entsprechenden Dokumentation oder einer Karte mit Daten über den Fahrer und das Unternehmen gemäß den österreichischen Vorschriften

Gültigkeit der Meldung:

  • 12 Monate

     

Polen

Name des Gesetzes:

  • Entsendegesetz im Straßengüterverkehr

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit dem 19.08.2023

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage

  • Internationale Transporte

  • Bilaterale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Polen:

  • empfohlen, nicht obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_austria}

Meldung:

  • Die Entsendung muss im Voraus mittels Informationssystems des Nationalen Arbeitsinspektorates deklariert werden. Die Fahrer sind verpflichtet, die Entsendebescheinigung des Arbeitgebers, unterschrieben vom Arbeitgeber und vom Fahrer, mitzuführen.

Gültigkeit der Meldung:

  • Für die Zeit zwischen Einreise in das polnische Staatsgebiet und Ausreise, ungeachtet dessen, welcher Transportvorgang geplant ist (Abladen, Verladen).

     

Belgien

Name des Gesetzes:

  • Verordnung der Föderalen öffentlichen Dienstes, Arbeit und soziale Konzertierung gemäß Verordnung (Eu) 2020/1057

Anwendung im Transportsektor:

  • Seit 2024

Service EXPO:

Art des Transports:

  • Kabotage

  • Internationale Transporte

Unternehmen aus:

  • Drittländern (Länder, die nicht Mitglied der EU sind)

Vertreter in Belgien:

  • nicht obligatorisch

Mindestvergütung für entsandte Fahrer:

  • {acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_austria}

Meldung:

  • Die Entsendung muss im Voraus mittels Informations- und Serviceportals

Gültigkeit der Meldung:

  • Für die Zeit zwischen Einreise in das belgische Staatsgebiet und Ausreise, ungeachtet dessen, welcher Transportvorgang geplant ist (Abladen, Verladen).

Mindestlohnsätze in Europa

Österreich
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Belgien
{acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_belgium}
Bulgarien
{acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_bulgaria}
Kroatien
{acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_croatia}
Zypern
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Tschechien
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Dänemark
{acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_denmark}
Estland
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Finnland
{acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_finland}
Frankreich
{acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_france}
Deutschland
{acpt_option_minimum-wages_minimum-wages-in-the-eu_germany}
Griechenland
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Ungarn
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Irland
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Italien
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Lettland
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Litauen
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Luxemburg
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Malta
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Niederlande
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Polen
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Portugal
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Rumänien
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Slowakei
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Slowenien
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Spanien
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Schweden
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